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Vorstand

Allgemeines
Den Vorstand bilden
  • Vorsitzender: Klaus Pülsch
  • Stv. Vorsitzende: Renate Wöhlke
  • Kassenwart: Sonja Redies
  • Schriftwart: Martina Pülsch
  • Pressewart: vakant
Aufgaben des Vorstands
1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
2. Vor dem Abschluss von Rechtsgeschäften jeder Art, die einen Wert von DM 1.000,- übersteigen, ist ein Beschluss des Gesamtvorstands notwendig; diese Beschränkung des Vorstands soll nur nach innen wirken, nicht auch nach außen.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstands ist möglich.
4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom stellvertr. Vorsitzenden einberufen werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Bei Beschlussunfähigkeit muss der Vorsitzende bzw. der stellvertr. Vorsitzende binnen drei Tagen eine zweite Sitzung mit derselben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vorstandsmitglieder beschlussfähig. In der Einladung zu der zweiten Sitzung ist auf diese besondere Beschlussfähigkeit hinzuweisen. Der Vorstand fasst die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
5.Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.
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